07.02.2012 - Dienstag
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Abgasnormen:
Was sind Abgasnormen?
Die Abgasnorm (Euro-Norm, Schadstoffklasse) schreibt für neue Kraftfahrzeuge die Einhaltung festgelegter Grenzwerte für Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe insgesamt (HC) und Partikel (PM) vor. Die Grenzwerte unterscheiden sich dabei sowohl nach Motortyp (Otto- oder Dieselmotor) als auch nach Kraftfahrzeugtyp (PKW, LKW und Omnibusse, Zweiräder und Mopeds) und unterliegen einer zunehmenden Verschärfung. Seit dem 1. Januar 2005 gilt europaweit für neue PKW die Euro-4-Norm.
Euro-5-Norm
Zur Abgasreinigung ist größerer Aufwand notwendig.
Bei LKW werden mit Hilfe von Harnstofflösung (AdBlue) die Abgase gereinigt (SCR). Euro-5-Lkw müssen daher mit einem ca. 100 l großen Zusatztank ausgerüstet werden. Der Verbrauch an Harnstofflösung ist gegenüber dem Kraftstoffverbrauch vernachlässigbar. Bei Umbauten der ursprünglichen Abgasanlage erlischt die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und somit wird eine Neuabnahme erforderlich. Ein Vorteil ist, dass der Motor mit einem verbesserten Wirkungsgrad betrieben wird und der Kraftstoffverbrauch dadurch um bis zu 5% sinkt.
Versuche einiger LKW-Hersteller, die neuen Richtlinien durch verbesserte Motorsteuerungen und verbesserte Partikelfilter/Katalysator-Kombinationen einzuhalten, sind noch nicht erfolgreich verlaufen. Die Grenzwerte Euro 5 werden inzwischen sowohl von LKW Herstellern als auch von Omnibusherstellern mit dem SCR System erreicht und so vertrieben.
Einfluss auf die Kraftfahrzeugsteuer
Die Abgasnorm hat in Deutschland einen direkten Einfluss auf die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer. Diesel-PKW werden bei gleicher Schadstoffklasse hierbei deutlich höher besteuert als PKW mit Ottomotor. Da noch sehr viele PKW mit Euro 1-Abgasnorm oder schlechter zugelassen sind, hat sich die Industrie dieser Zielgruppe angenommen und bietet Auf- und Umrüstmöglichkeiten an, um PKW in eine bessere und billigere Schadstoffklasse einzustufen. Als besonders beliebt und preiswert hat sich hierbei der Kaltlaufregler erwiesen. Eine Ausnahme bilden Kleinkrafträder und Leichtkrafträder, die trotz ihrer hohen Schadstoffemissionen steuerbefreit sind. Eine weitere Ausnahme bilden landwirtschaftliche Zugmaschinen.